Über den Krankenhausspiegel

Prüfgremien

Die Inhalte der Prüfverfahren und die Indikatoren (Qualitätsmerkmale) zur Messung der Behandlungsqualität in den Kliniken wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Der G-BA ist das oberste Beschluss-Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Auf Bundesebene führt seit Januar 2016 das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) das Qualitätssicherungsverfahren durch.

Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG)

Die von den Krankenhäusern im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens gelieferten Daten werden auf Landesebene von einer Landesarbeitsgemeinschaft angenommen und pseudonymisiert an das IQTIG weitergeleitet. Das IQTIG wertet die Daten nach für alle Krankenhäuser und Leistungsbereiche einheitlich festgelegten Methoden aus. Rechnerische Auffälligkeiten einzelner Krankenhäuser werden an die zuständige LAG zurückgemeldet, die daraufhin mit Hilfe von speziellen Fachkommissionen auf Landesebene mit den betroffenen Krankenhäusern ein Stellungnahmeverfahren durchführt. Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens, das auch Prüfmaßnahmen durch die Fachkommissionen enthält, wird von der LAG eine Bewertung der rechnerischen Auffälligkeit abgegeben (siehe auch "Datenerhebung und -bewertung"). Diese Bewertungen werden im Qualitätsbericht des Krankenhauses und sowie im Krankenhausspiegel veröffentlicht.