Herzschrittmacher-Implantation in in Brandenburger Kliniken
Qualitätsmerkmal: Implantation des Herzschrittmachers in Brandenburger Kliniken gemäß medizinischer Leitlinien
Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn in Brandenburger Krankenhäusern die Entscheidung zur Implantation eines Herzschrittmachers und die Wahl des Schrittmachers möglichst häufig mit den offiziellen Leitlinien übereinstimmen.
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Ein Herzschrittmacher sollte möglichst nur dann eingesetzt werden, wenn dies medizinisch ausreichend begründet ist. Als Entscheidungshilfe dienen den Ärzten medizinische Leitlinien, die darüber Auskunft geben, welche Behandlung bei welcher Form von Herzrhythmus-Störungen die beste ist. Es gibt eine große Anzahl unterschiedlicher Schrittmacher-Systeme: Man unterscheidet in der Regel zwischen Ein- und Zweikammer-Systemen, bei denen eine oder zwei Sonden im Vorhof bzw. in der Herzkammer platziert werden. Der Arzt hat die Aufgabe, den Beschwerden des Patienten entsprechend und gemäß den Leitlinien den richtigen Schrittmacher auszuwählen. Diese Leitlinien werden von Experten der medizinischen Fachgesellschaften erstellt.
Der Einsatz eines Einkammer-Systems ist etwa angeraten, wenn dauerhaftes Vorhofflimmern den unregelmäßigen Herzschlag verursacht. Für Patienten ohne dauerhaftes Vorhofflimmern ist ein Einkammer-System hingegen nur im Ausnahmefall geeignet. Ihnen sollte eher ein anderer Schrittmacher, in aller Regel ein Zweikammer-System, eingesetzt werden.
Die folgenden drei Schaubilder zeigen, wie häufig die Entscheidung zum Einsatz eines Herzschrittmachers gemäß den Leitlinien getroffen wird.

















